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LVR fördert inklusive Bauprojekte

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert weiterhin mit der Vergabe von Zuschüssen auch den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.

Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Menschen mit Behinderung sind. Damit sind Menschen mit wesentlichen Behinderungen gemeint, die leistungsberechtigt sind im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, entsprechend den Regelungen im Sozialgesetzbuch XII bzw. ab dem 1.1.2020 im Sozialgesetzbuch IX, zweiter Teil.

Antragsberechtigt sind natürliche ebenso wie juristische Personen, also zum Beispiel Investoren, Baugesellschaften, aber auch Eltern und Selbsthilfe-Verbände.

Welche Förderung ist möglich?

Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 10 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt. Wenn alle Projekte die Höchstförderung in Anspruch nehmen, können damit im Jahr zehn inklusive Bauprojekte im Rheinland einen LVR-Zuschuss erhalten.

Die anerkennungsfähigen Baukosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Bauwerk und Baukonstruktion, Außenanlagen und Baunebenkosten (wie z.B. Architekten- oder Ingenieurleistung). Der Grundstückskauf und die Erschließung sind nicht förderfähig. Die Details zu den förderfähigen Kostengruppen nach DIN 276 enthalten die Förderrichtlinien.

Mehr Informationen: LVR-Bauförderung