Vielfältigkeit macht unsere Gesellschaft bunt, lebendig und lebenswert.
Deshalb sollten alle Menschen ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sein – natürlich auch Menschen mit Behinderung. Dies ist heute sogar gesetzlich festgeschrieben. 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenkonvention in Kraft. Hierin steht, dass jeder Mensch das Recht hat, vollständig und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft zu leben – und zwar unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Auf Basis dieser Forderung hat die Bundesregierung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine neue Gesetzeslage geschaffen.
Das BTHG wird derzeit schrittweise in den Bundesländern umgesetzt. Unser inklusives Haus gibt mit seinem besonderen Konzept eine Antwort darauf, wie das Gesetz zum Wohle der Menschen in die Praxis transferiert werden kann.
Wohnen im inklusiven Haus
In unserem inklusiven Haus kann prinzipiell jeder wohnen, die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft spiegelt sich auf vier Etagen wider. Es gibt geförderte Appartements und frei finanzierte Wohnungen in unterschiedlichen Größen sowie zwei Wohngruppen für je neun Personen. In den inklusiven WGs leben jeweils fünf Menschen mit Unterstützungsbedarf in einer echten Gemeinschaft mit vier Studierenden. Ein großer Gruppenraum im Erdgeschoss mit Gartenzugang steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Quartier als Begegnungsraum zur Verfügung.